Kann ein Zahn mittels Füllung nicht mehr wiederhergestellt werden, muss er überkront werden. Eine Krone umgibt den verbliebenen Zahnrest wie eine Schutzhülle und stellt die ursprüngliche Form wieder her.
Der Techniker benötigt zur Herstellung der Krone ein Modell. Vor der Abformung muss der für die Überkronung vorgesehene Zahn vorbereitet werden, er wird beschliffen. Bis zum Einsetzen der fertigen Krone bekommt der Zahnstumpf eine provisorische Krone aus Kunststoff. Einerseits zum Schutz des (vitalen) Zahnes, andererseits wegen der Optik.
Das Kronengerüst wird mit speziellen Keramikmassen, die entsprechend der eigenen Zahnfärbung eingefärbt werden, überzogen (verblendet). Zugleich wird auch die Kaufläche des Zahnes (die Fissur) modelliert.
Besteht das Gerüst aus „Gold“, spricht man von einer Verbund-Metall-Keramik Krone.
Ist das Gerüst aus Zirkonoxid, lautet die Bezeichnung Vollkeramik Krone. In besonderen Fällen wird anstelle von Keramik ein spezieller Kunststoff zur Verblendung verwendet.
Sonderformen:
- Vollgusskrone (Goldkrone): Die endgültige Form wird bereits vor dem Gießen der Krone modelliert.
- Galvanokrone: das Gerüst besteht aus 99%igem Feingold, das ebenfalls mit Keramik verblendet wird. Vorteil: größte Passgenauigkeit, natürliches Aussehen. Nachteil: sichtbarer Goldrand.
Erweiterung: Stiftaufbau
Wenn nur mehr wenig eigene Zahnsubstanz vorhanden ist und der Zahn bereits wurzelkanalbehandelt ist, muss vor der Herstellung der eigentlichen Krone erst der geeignete Unterbau geschaffen werden, der so genannte Stiftaufbau.
Tatsächlich besteht er aus einem Stift, der im Wurzelanal verankert wird und dem Aufbau, der die Basis für den Zahnersatz (die Krone) bildet.
Im Labor hergestellte Stiftaufbauten sind aus einem Stück, entweder als Edelmetalllegierung oder als Zirkonoxid. Vorgefertigte (konfektionierte) Stifte werden direkt in den Wurzelkanal einzementiert und darüber wird dann ein Aufbau (aus Kunststoff) modelliert. Vorgefertigte Stifte bestehen aus Titan, Keramik, Carbon oder faserverstärktem Komposit.